Für den Ratsuchenden stellt sich häufig die Frage, welche Kosten ihn für eine juristische Beratung entstehen. Dabei kann es passieren, dass diese "Kostenhürde" dazu führt, dass die Beratung unnötig verzögert wird. Bereits hier kann ein Schaden drohen!

Wir bieten Ihnen daher eine Erstberatung an, um die Rechtssicherheit deutlich zu verbessern. Die erste anwaltliche Einschätzung der Erfolgsaussichten wird Ihre Entscheidung über die richtige Vorgehensweise erleichtern und gibt Sicherheit.

Für diese Erstberatung berechnen wir eine Pauschale von 60,00 € inklusive Mehrwertsteuer an. Sie erhalten bei dieser Kurzberatung eine Kostenrisikoberechnung unter Einbeziehung aller bekannten und maßgeblichen Faktoren wie Erfolgsaussichten, Streitwert, anfallende Anwaltsgebühren und eventueller Gerichtskosten. Dies hilft Ihnen spürbar bei der Entscheidung über das weitere Vorgehen, insbesondere ob ein Anspruch weiter abgewehrt oder weiter verfolgt werden soll.

Mit dem Einsatz von 60,00 € erhalten Sie also deutlich mehr Rechtssicherheit.

Ist die Angelegenheit wegen ihres Umfangs oder ihrer Komplexität nicht im Rahmen einer Erstberatung zu erledigen, informieren wir Sie bevor weitere Kosten entstehen, damit Sie frei und ohne unkalkulierbares Kostenrisiko entscheiden koennen, ob wir die Angelegenheit weiter bearbeiten sollen. Bei Unterschreiten der gesetzlichen Gebühr wird die Kurzberatungspauschale gemaeß RVG zusätzlich herabgesetzt.

Entscheiden Sie sich dahingehend, dass wir Ihren Fall weiter bearbeiten sollen, wird die Kurzberatungspauschale auf nachfolgend anfallende Anwaltskosten voll angerechnet und - natürlich - bei einem obsiegenden Urteil auf die Gegenseite abgewälzt.