Architektenrecht und Ingenieurrecht
Die Kanzlei Kuhlmann vertritt Architekten und Ingenieure sowie private Bauherren in allen Fragen rund um das Architekten- und Ingenieurrecht.
Für Bauherren
- Prüfung des Architektenvertrages
- Prüfung der Honrarschlussrecht
- Haftung
- Gewährleistung
- Bausummenüberschreitung
Architekten und Ingenieur
- Durchsetzung von Honraransprüchen
- Prüfung von Schlussrechnung
- Gewährleistung

